
Wir bitten Sie, bei der Reservierung die Rezeption darüber zu informieren, dass Sie planen, den Erholungsgutschein zu nutzen.
Den Aufenthalt können Sie direkt bei der Ankunft an der Rezeption bezahlen. Nach der Bezahlung stellen wir Ihnen einen Steuerbeleg mit Ihrem Namen, dem Aufenthaltszeitraum und dem Preis aus.
Diesen Beleg legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts vor, auf dessen Grundlage Ihnen der Arbeitgeber den Erholungszuschuss erstattet.

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